Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 17.03.2024 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Catering-Leistungen

 

Zwischen                                                                                                                                                                           

Brürista 

Ilija Kupresak 

Goethestraße 92

 63067 Offenbach

 - (im Folgenden als "Brürista" oder "Anbieter" bezeichnet) –

 

Und den jeweiligen Vertragspartnern

 (im Folgenden als "Veranstalter" oder "Kunde" bezeichnet)

 

 

 § 1 Geltungsbereich 

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für sämtliche Verträge über Catering-Dienstleistungen und die damit verbundene Lieferung und Leistung zwischen Brürista und dem Kunden. 

(2) Diese AGB haben Vorrang; abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Jegliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Brürista.

 (3) Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, die im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss stehen, ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung des Anbieters. 

 § 2 Angebot und Vertragsschluss 

Die auf der Webseite des Anbieters präsentierten Dienstleistungen sowie die individuell an Kunden gerichteten Angebote von Brürista stellen lediglich unverbindliche Einladungen zur Abgabe eines entsprechenden Auftrags an den Anbieter dar. 

(1) Alle Angebote sind freibleibend. Durch schriftliche Auftragserteilung akzeptiert der Veranstalter diese AGB. 

(2) Mitgeteilte freie Termine dienen lediglich zur Information über den aktuellen Buchungsstatus zum Zeitpunkt der Auskunft und garantieren keine Verfügbarkeit eines Termins.

(3) Die Angebote von Brürista behalten ihre Gültigkeit für sieben Werktage, sofern nicht anders vereinbart. Optionen für bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach Ablauf dieser Frist. 

(4) Ein durch den Kunden erteilter Auftrag stellt ein verbindliches Angebot dar. 

(5) Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des vom Kunden erteilten Auftrags seitens des Anbieters zustande. 

(6) Eine vorherige Empfangsbestätigung seitens des Anbieters stellt keine Auftragsbestätigung oder Annahme dar, sondern bestätigt lediglich den Erhalt der Kundenanfrage. 

(7) Falls die Erbringung der Dienstleistung nicht möglich ist, behält sich der Anbieter das Recht vor, auf die Annahme gemäß Absatz 6 zu verzichten. In einem solchen Fall kommt kein Vertrag zustande. Der Anbieter wird den Kunden umgehend benachrichtigen und bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich erstatten. 

§3 Warenangebot 

(1) Das Produkt- und Dienstleistungsangebot von Brürista kann je nach Saison variieren. Sollten bestimmte Produkte nicht verfügbar sein, behält sich Brürista das Recht vor, diese durch gleichwertige Waren zu ersetzen.

(2) Alle angebotenen Komponenten dienen als Vorschläge und können nach Absprache mit Brürista an die Wünsche des Veranstalters angepasst werden. 

(3) Angaben des Anbieters bezüglich der Liefergegenstände oder -leistungen (z. B. Gewicht, Abmessungen, Nutzungswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie zugehörige Darstellungen (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) haben nur annähernden Charakter, sofern die Verwendbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck keine exakte Übereinstimmung erfordert. Diese Angaben stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung oder Leistung. Abweichungen innerhalb handelsüblicher Normen sowie Änderungen aufgrund rechtlicher Vorgaben oder technischer Verbesserungen sind gestattet, solange sie die Eignung für den vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen.

§4 Preise von Dienstleistungen, Zusatzleistungen und Nebenkosten, Vorratsmengen, Flatrate

(1) Die in den Dienstleistungs-Angeboten angegebenen Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. 

(2) Die Abrechnung der ausgeschenkten Getränke erfolgt in der Regel auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer gesonderten Pauschalabrechnung, die individuell vereinbart werden kann. 

(3) Das Standardangebot umfasst Kaffeespezialitäten aus der aufgeführten Produktliste. Auf Anfrage können auch andere Getränke, wie Limonaden oder andere in der Liste aufgeführten Getränke, bereitgestellt werden. Hierbei ist der Kunde verpflichtet, die abzunehmenden Mengen im Voraus anzugeben. Diese Mengenangaben sowie eventuell nach dem Catering verbleibende Restbestände müssen vom Kunden abgenommen werden, und die vereinbarte Vergütung ist unabhängig vom tatsächlichen Verzehr/Verbrauch während des Caterings zu entrichten. 

(4) Falls Nebenleistungen einen Vorlauf erfordern, wird der Kunde hierüber informiert. 

(5) Die Anzahl der pro Stunde zubereitbaren Getränke ist begrenzt. Erfahrungsgemäß liegt die maximale Anzahl bei einem Barista bei bis zu 60 Getränken und bei zwei Baristas bei bis zu 100 Getränken pro Stunde pro Kaffee-Bar/-Fahrrad. Diese Werte dienen als Richtwerte und können je nach Getränkeart und Veranstaltungsbedingungen abweichen. Unter Berücksichtigung der Dienstleistungsdauer, Erfahrungswerte bezüglich des Verbrauchs bestimmter Getränke (einschließlich Zusatzgetränke) sowie der oben genannten maximalen Ausgabemengen, plant der Anbieter sorgfältig und stellt die erforderlichen Vorratsmengen zur Erbringung der Leistungen bereit. Eine Erschöpfung der sorgfältig geplanten Vorratsmengen durch den Anbieter stellt keinen Mangel dar. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten oder eine darüberhinausgehende Leistungserbringung verlangen. Diese Regelung gilt auch für Pauschalpreise mit uneingeschränkter Menge ("Flatrate"), sofern vereinbart. 

§ 5 Allgemeines zu der Erbringung von Dienstleistung

(1) Brürista ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

(2) Der Ausschank der Getränke erfolgt in To-go-Bechern, sofern nicht anders vereinbart. Gegen Aufpreis kann auch ein Ausschank in Porzellan-Geschirr arrangiert werden. Die Verwendung von eigenem Porzellan ist nicht gestattet. 

(3) Falls der Auftrag eine Dienstleistung seitens des Anbieters umfasst, wird diese gemäß dem zwischen den Parteien festgelegten Termin erbracht. Der Aufbau und die Vorbereitung des Kaffee-Fahrrads/-Theke beginnen in der Regel 15 bis 60 Minuten vor dem vereinbarten Leistungsbeginn. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Leistungsort rechtzeitig zugänglich ist (siehe auch § 6 dieser AGB). Abweichende Absprachen hinsichtlich des Aufbauzeitpunkts bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen. 

(4) Die Lieferung erfolgt gemäß den getroffenen individuellen Vereinbarungen. Festgelegte Liefer- und Leistungstermine sind bindend, es sei denn, Brürista wird durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar waren, oder durch höhere Gewalt, an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert. In einem solchen Fall, wenn die Lieferung oder Leistung nicht innerhalb einer angemessen verlängerten Frist erbracht werden kann, wird Brürista von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen entbunden. Falls die Nichterfüllung der Lieferfrist nicht Brürista zuzurechnen ist, entsteht keine Schadensersatzpflicht seitens des Veranstalters. 

(5) Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die vom Veranstalter angegebene Lieferadresse. Spezielle Bedingungen am Lieferort, wie Baustellen, lange Wege, Treppen, nicht funktionierende Aufzüge usw., müssen vom Veranstalter bei Auftragserteilung mitgeteilt werden, um Brürista die zeitliche und organisatorische Planung zu ermöglichen. Bei fehlenden Informationen oder außergewöhnlichen Gegebenheiten am Lieferort behält sich Brürista das Recht vor, eine Zusatzpauschale für erhöhten Aufwand zu berechnen. Eventuelle Verspätungen aufgrund anspruchsvoller Aufbauortbedingungen gehen nicht zu Lasten von Brürista. 

(6) Bei jeder Lieferung können Zeitverzögerungen auftreten, die selbst bei höchster Sorgfalt seitens Brürista nicht beeinflusst werden können. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Verkehrsbehinderungen, gehen nicht zu Lasten von Brürista. Im Falle von Verzögerungen aus den genannten Gründen verschieben sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Beeinträchtigung.

§ 6 Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden bei Dienstleistung

(1) Der Veranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise an Brürista zu entrichten. Dies schließt auch Leistungen und Auslagen von Brürista an Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung ein. 

(2) Bei Auftragserteilung muss der Veranstalter eine voraussichtliche Teilnehmerzahl gegenüber Brürista angeben. Veränderungen in der Teilnehmerzahl müssen schriftlich mitgeteilt werden. 

(3) Spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung muss der Veranstalter Brürista den genauen Ablauf der Veranstaltung mitteilen. Andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsverlauf nicht gewährleistet werden.

a. Falls vereinbarte Start- oder Endzeiten verschoben werden, kann Brürista zusätzliche Kosten für die längere Verfügbarkeit in Rechnung stellen, sofern der Grund nicht Brürista zuzurechnen ist.

(4) Für das Aufstellen des Kaffee-Fahrrads bei Veranstaltungen gelten spezifische Anforderungen an den Standort. Der Kunde muss sicherstellen, dass der geplante Standort diesen Anforderungen entspricht und das Kaffee-Fahrrad ohne zusätzliche Hilfsmittel dort platziert werden kann. Hindernisse aufgrund unzureichender Voraussetzungen gehen zu Lasten des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für mangelhafte oder unmögliche Leistungserbringung aufgrund fehlender Voraussetzungen. Folgende Voraussetzungen und Anforderungen müssen vom Kunden gewährleistet werden:

a. Die Maße des Kaffee-Fahrrads für den Transport innerhalb eines Gebäudes sind in der Regel 258×100×180 cm (LxBxH). Im aufgebauten Zustand misst das Kaffee-Fahrrad in der Regel 305,5×150×232 cm (LxBxH). Das Gewicht des Kaffee-Fahrrads beträgt bis zu 400 kg. Der Kunde muss sicherstellen, dass Wege und Durchfahrten zum Aufstellort für diese Maße und das Gewicht geeignet sind. Insbesondere sollte beachtet werden, dass die Anlieferung per Transportfahrzeug ebenerdig erfolgen muss und keine Rampen o.Ä. genutzt werden können. 

b. Falls das Kaffee-Fahrrad über einen Aufzug in eine andere Etage transportiert werden soll, muss der Aufzug ausreichend groß und belastbar sein. Der Kunde muss sicherstellen, dass das Kaffee-Fahrrad mit den oben genannten Maßen in den Aufzug passt. Steigungen können mit dem Kaffee-Fahrrad ebenfalls nur begrenzt bewältigt werden. Eventuelle Hindernisse sollten vor Auftragserteilung mit dem Anbieter besprochen werden. 

c. Für die Aufstellung des Kaffee-Fahrrads wird ausreichend Platz benötigt. Die benötigte Fläche beträgt etwa 310 cm in der Länge und 200 cm in der Breite. Mit ausgefahrenem Dach benötigt das Kaffee-Fahrrad zudem eine Raumhöhe von 240 cm. Ab einer Höhe von 200 cm ist zu beachten, dass ein Dachüberstand von 20 cm nach vorne und an beiden Seiten hinzukommt. Die Arbeitsfläche für den Barista ist in diesen Maßen nicht enthalten. 

d. Das Kaffee-Fahrrad kann im Freien autonom betrieben werden, also ohne Strom und Wasseranschluss. Für größere Veranstaltungen müsste jedoch ein 230V/Schuko-Anschluss (Schutzkontakt) vorhanden sein, der mit einer Belastbarkeit von 16 Ampere abgesichert ist und zugleich ein mindestens 2,5mm² Zuleitungskabel besitzt. Ebenso sollte in angemessener Nähe ein Zugang zu Trinkwasser, zur Befüllung der Vorräte bereitstehen. Bei Unklarheiten bezüglich eines externen Stromanschlusses sollte der Kunde vorab Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen. Für Indoor-Veranstaltungen wird definitiv ein 230V/Schuko-Stromanschluss (Schutzkontakt) mit Belastbarkeit von 16 Ampere benötigt, den der Kunde bereitstellen muss. 

(5) Erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise müssen vom Veranstalter beschafft werden. 

(6) Das Aussehen des Kaffee-Fahrrads darf vom Kunden nicht verändert werden. Insbesondere ist es ohne besondere Vereinbarung nicht gestattet, Werbung oder Markendarstellungen am Kaffee-Fahrrad anzubringen oder Material am Kaffee-Fahrrad auszulegen oder durch den Barista des Anbieters an die Empfänger der Leistungen verteilen zu lassen. Sofern nicht anders vereinbart, darf der Barista nicht als Promoter für den Kunden auftreten. 

(7) Der Kunde muss sicherstellen, dass die Umstände der Leistungserbringung durch den Anbieter keinen negativen Einfluss auf den Ruf und das Image von Brürista haben. Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Anbieter den Auftrag abbrechen, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Kunden verlangen, falls der Kunde nicht angemessen Abhilfe schafft oder dies unmöglich ist.

§ 7 Stornierung von bestellten Dienstleistungen/ Rücktritt vom Vertrag 

(1) Das Recht zur "Kündigung aus wichtigem Grund" besteht für beide Vertragspartner. Hierfür ist jedoch eine vorherige schriftliche Aufforderung zur Behebung des wichtigen Grundes innerhalb einer angemessenen Frist erforderlich, deren Verstreichen ohne Erfolg abgewartet werden muss. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch Brürista oder des Rücktritts aus Gründen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, bleibt die Möglichkeit zur Vertragskündigung bestehen. Eine weitergehende Schadensersatzforderung bleibt unberührt. 

(2) Bei Buchung von Catering-Dienstleistungen für Veranstaltungen kann der Kunde den Vertrag bis spätestens fünf Wochen vor dem geplanten Terminbeginn durch einseitige schriftliche Erklärung ohne Stornogebühr auflösen. Tritt der Veranstalter nach Vertragsabschluss ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, behält sich Brürista das Recht vor, Stornogebühren gemäß folgender Staffelung zu erheben, wobei der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung entscheidend ist: 

  • Bis vier Wochen vor dem Eventtermin: 25 % vom Auftragswert 
  • Bis zwei Wochen vor dem Eventtermin: 50 % vom Auftragswert 
  • Bis eine Woche vor dem Eventtermin: 65 % vom Auftragswert 
  • In der letzten Woche vor dem Eventtermin: 80 % vom Auftragswert

Kosten, die für speziell für die Veranstaltung beschaffte Speisen, Getränke und Ausrüstung entstehen, werden dem Veranstalter zu 100 % in Rechnung gestellt. 

(3) Der Nachweis, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die unter Abs. 2 genannten Pauschalbeträge, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines hierüber hinaus gehenden tatsächlichen Schadens vor. 

(4) Eine Stornierung gemäß Abs. 2 kann nur den gesamten Auftrag betreffen, nicht jedoch einzelne Teilbereiche oder Einzeltage bei mehrtägigen Veranstaltungen. 

(5) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag seitens des Veranstalters muss schriftlich erfolgen und wird vom Anbieter schriftlich bestätigt. 

(6) Brürista kann vom Vertrag zurücktreten, wenn: a. das Festhalten am Vertrag aufgrund von nicht zu vertretenden Umständen (z. B. höhere Gewalt, Pandemien) unmöglich oder unzumutbar ist oder die Durchführung des Vertrags das Ansehen von Brürista in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet wäre. In diesen Fällen entfällt der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz. b. vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Die Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund entbindet den Veranstalter nicht von der Zahlungspflicht.

(7) Die Regelungen in Abs. 2 gelten nicht, wenn der Kunde nicht für den Grund der Vertragsauflösung verantwortlich ist. Schlechte Wetterverhältnisse berechtigen den Kunden grundsätzlich nicht zur kostenfreien Stornierung des Auftrags und werden vom Kunden getragen, es sei denn, es handelt sich um Fälle höherer Gewalt, die auch Brürista an der Erbringung der Leistung hindern. 

§ 8 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung 

(1) Die vereinbarte Vergütung ist – sofern im Auftrag nicht anders geregelt – mit Abschluss der Catering-Dienstleistungen fällig und muss innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen werden. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto. 

(2) Brürista behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich festgelegt. 

(3) Im Fall von Zahlungsverzug oder wenn objektive Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters bestehen, hat Brürista das Recht, Sicherheitsleistungen in Höhe des Warenwerts zuzüglich 10 % zu fordern oder die Erbringung der Dienstleistungen abzulehnen. 

(4) Sollte die Rechnungsadresse, von der in vorheriger Kommunikation genannten Adresse abweichen, ist die geänderte Rechnungsadresse oder der korrekte Rechnungsempfänger rechtzeitig an Brürista mitzuteilen. Etwaige Verzugsfolgen aufgrund einer nicht rechtzeitig mitgeteilten Änderung der Rechnungsadresse trägt der Veranstalter, sofern kein unverschuldetes Versäumnis vorliegt. 

(5) Nur wenn etwaige Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind, darf der Kunde diese gegen Forderungen des Anbieters verrechnen.

§ 9 Mängel und Gewährleistung 

(1) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Leistung, vorzugsweise vor Ort, schriftlich und detailliert bei Brürista eingereicht werden. Spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Veranstaltung. Versäumt der Veranstalter diese Frist, gilt die erbrachte Leistung von Brürista als akzeptiert. 

(2) Im Falle berechtigter Mängel hat Brürista das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls die Nachbesserung erfolglos bleibt und es sich lediglich um einen unerheblichen Mangel handelt, kann der Veranstalter nur eine Preisminderung verlangen. Ein Rücktritt ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

(3) Brürista sichert zu, die zu liefernden Waren sorgfältig und gemäß den Vorschriften zu transportieren. Nach der Lieferung haftet Brürista nicht mehr für Schäden an den Waren, die durch unsachgemäßen Umgang oder ungeeignete Lagerbedingungen beim Veranstalter verursacht wurden. 

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch normale Abnutzung, Feuchtigkeit, übermäßige Erwärmung, unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäße Lagerung beim Veranstalter entstehen. Ebenso fallen zumutbare Abweichungen in Form, Größe, Erscheinungsbild, Konsistenz, Geschmack und allgemeine Beschaffenheit der Waren nicht unter die Gewährleistung, insbesondere bei Lebensmitteln. 

§ 10 Haftung des Anbieters 

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für die Haftung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. 

(3) Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

(4) Die Haftungsbeschränkungen aus den Absätzen 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Sache übernommen hat. Gleiches gilt, wenn der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung zur Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(5) Jegliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere für Schäden jeglicher Art, die entstehen, wenn übrig gebliebene Waren und Speisen am Ende einer Veranstaltung nicht an Brürista zurückgegeben, sondern an Dritte verteilt werden. 

(6) Der Veranstalter ist verpflichtet, Brürista rechtzeitig auf die Möglichkeit eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

§ 11 Haftung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter haftet für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden. Die entstehenden Kosten von Brürista sind in vollem Umfang zu ersetzen. Im Falle von Beschädigung oder Diebstahl des Eigentums von Brürista, das während der Veranstaltung verwendet wird, werden die entstandenen Kosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Brürista behält sich vor, den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter zu verlangen. Brürista übernimmt keinerlei Haftung für jegliches vom Veranstalter eingebrachte Eigentum, das verloren geht, beschädigt wird oder zerbricht. 

(2) Die Verantwortung für die angemieteten Gegenstände liegt beim Veranstalter ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe. Etwaige Schäden, Fehlmengen oder Verluste sind vom Veranstalter zu verantworten und werden von Brürista separat in Rechnung gestellt.

§ 12 Datenschutz 

(1) Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von Brürista kann der Veranstalter widersprechen. 

§ 13 Schlussbestimmungen 

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters. 

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.